Wir prüfen Spielplätze, Spielgeräte und Sportanlagen nach den geltenden Normen – gründlich, nachvollziehbar dokumentiert und mit klaren Handlungsempfehlungen. Damit Kinder sicher spielen und Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachweislich nachkommen.
Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161 · Spielgeräteprüfung gem. DIN EN 1176 · Sportgeräte nach DGUV-I 202-044.

Jedes Jahr verunglücken Kinder auf Spielplätzen durch schadhafte Spielgeräte – durch Alterung, Verschleiß und Vandalismus. Viele dieser Unfälle ließen sich verhindern. Für den ordnungsgemäßen Zustand haftet der Betreiber.
Wir prüfen Ihre Sportgeräte in Hallen, auf Sportplätzen und in Fitness-Studios nach den technischen Regelwerken und der DGUV-I 202-044 – für die Sicherheit der Sportler und ein begrenztes Haftungsrisiko.
– qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161, Sachkundiger für Spiel- und Sportgeräte, Brandschutzbeauftragter, SiGeKo und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Sie möchten einen Termin oder ein Angebot? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück.

Für den ordnungsgemäßen Zustand haftet der Betreiber – nach § 823 BGB. Die jährliche Hauptinspektion durch geschultes, sachkundiges Personal ist Pflicht. Wir übernehmen sie für Sie und dokumentieren jeden Befund.
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